Krankenpflege:
Medikamentengabe
Puls- und Blutdruckkontrollen
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Spritzengabe
Katheter- und Stomapflege
Trachealkanülenpflege
Infusionsüberwachung
Sondenernährung
Wundversorgung
Altenpflege:
Grundpflege (Teil- und Ganzkörper)
Demenzbetreuung
Palliativpflege
Ankleiden, Betten, Toilettengänge
Zubereiten und Reichen von Mahlzeiten
Hauswirtschaftliche Hilfen
Botengänge und Arztbesuche
Pflegeversicherung:
Die Leistungen der Pflegeversicherung bieten finanzielle Unterstützung im Falle der Pflegebedürftigkeit. Sie werden auf Antrag bei der Pflegekasse (der jeweiligen Krankenkasse angegliedert) gewährt. Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat jede kranken- bzw. pflegeversicherte Person, bei der ein bestimmtes Ausmaß an Unterstützung bei der Lebensführung erforderlich ist. Dieses Ausmaß wird vom medizinischen Dienst der Kassen MDK im Rahmen einer Begutachtung beim Patienten festgesetzt. Die Pflegeversicherung unterscheidet 3 Pflegestufen, die monatlich wie folgt abgerechnet werden
Kosten:
Behandlungspflegen z.B. Spritzen geben, Medikamente richten und verabreichen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen werden nach ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen übernommen.
Ein Großteil der Leistungen für den Pflegebedarf werden - nach Prüfung - durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Alle Leistungen werden zur Nachvollziehbarkeit und der Transparenz fachlich dokumentiert.
Wir können Ihnen bei der Antragstellung gern behilflich sein.Benötigen sie private Betreuung?
Hierfür berechnen wir nach tatsächlich geleisteten Stunden oder nach einer individuell vereinbarten Pauschale (je nach Art/Umfang).
Die für die Betreuung in Rechnung gestellten Kosten sind privat zu zahlen. Übrigens können Angehörige einen Teil der Kosten steuerlich absetzen.
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