ARTANS

Selbstbestimmt leben mit dem Persönlichen Budget


Wer eine Behinderung hat, weiß selbst am besten, was für ihn gut ist und was nicht, was er braucht und was auch nicht. Deshalb ist es für viele gehandicapte Menschen wichtig, mit dem Persönlichen Budget (PB) ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.


Behinderte Menschen haben seit 2008 die Wahlmöglichkeit zwischen Geldleistung (Persönliches Budget) oder Sach- und Dienstleistungen.


Mit diesem neuen System haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ihr Budget selbst zu verwalten und damit Leistungen selbst „einkaufen“ zu können bzw. zum Arbeitgeber zu werden.



Anmerkung: Das Persönliche Budget ist eine sehr umfangreiche Thematik. Deshalb habe ich mir für diesen Beitrag Hilfe geholt.

Der Beitrag entstand, die sich darauf spezialisiert hat, Menschen mit Behinderung bei der Antragstellung und Abwicklung des Persönlichen Budgets zur Seite zu stehen und zu betreuen.



Was ist das Persönliche Budget


Mit dem seit 01.01.2008 in Kraft getretenen Bundesrecht haben Menschen mit Behinderung den Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe (Inklusion) durch ein (wenn nötig trägerübergreifendes) Persönliches Budget.


Das Persönliche Budget soll physisch/psychisch eingeschränkten Personen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.


Der Mensch mit Behinderung (Budgetnehmer) erhält somit keine Sachleistungen mehr, sondern monatlich einen ausgehandelten Betrag (Persönliches Budget oder auch Persönliches Geld genannt). Damit kann er Leistungen, die er benötigt um am täglichen Leben teilhaben zu können, selbst bezahlen.


Beim Persönlichen Budget „kauft“ der Budgetnehmer seine Leistungen


    selbst ein und kann

    selbst bestimmen, wo er diese einkauft.


Damit ist der gehandicapte Mensch zum Beispiel nicht mehr auf die Leistung von Pflegedienstmitarbeitern angewiesen, sondern kann im Arbeitgebermodell selbst Personen (Assistenten) einstellen, die ihm bei der Teilhabe am täglichen Leben helfen.


Was ist das Ziel des Persönlichen Budgets


Ein behinderter Mensch soll selbst entscheiden können, ob er Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen möchte. Außerdem soll er entscheiden können, wann, wo, wie und von wem er diese Leistungen ausgeführt haben möchte. Der Person mit einer Behinderung wird mit der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets Käufer, Kunde und/oder Arbeitgeber.

 

Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget


Ein Anrecht auf das Persönliche Budget haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer körperlichen, geistigen oder einer seelischen Behinderung oder wenn sie von einer Behinderung bedroht sind.


Für wen ist das Persönliche Budget geeignet


Das Persönliche Budget ist altersunabhängig für alle Menschen mit Behinderung geeignet.


Kinder jeglichen Alters können über das Persönliche Budget individuell gefördert, unterstützt, betreut und gepflegt werden.


Schüler können die Assistenten nutzen für die schulische Integration und Förderung.


Junge Erwachsene profitieren davon, wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen möchten und selbständig in einer eigenen Wohnung oder einem Betreuten Wohnen leben möchten.


Wer studieren möchte und Hilfe beim Studieren und beim täglichen Leben benötigt, kann über das Persönliche Budget Studienbegleiter bezahlen.


Berufstätige können weiterhin ihrem Beruf nachgehen, indem sie durch Arbeitsassistenten begleitet und in der Ausübung ihres Berufes unterstützt oder auch zur Arbeit gefahren werden.

 

Schwerstpflegebedürftigen Menschen kann durch eine Intensiv- oder Rund-um-die-Uhr-Betreuung z.B. ein Pflegeheim erspart bleiben, indem die Pflege zu Hause durchgeführt wird.


Behinderte und pflegebedürftige Menschen können mit einer gut funktionierenden Assistenzbetreuung alleine zu Hause leben und müssen nicht in ein Pflegeheim. Dies ist auch besonders schön für jüngere Menschen, denen in einem Altenheim meist der soziale Kontakt verloren geht.


Menschen mit psychischer Erkrankung können mit einer entsprechenden Begleitung wieder leichter am täglichen Leben teilnehmen. So können z.B. Menschen mit Panikattacken eine Begleitung bei Einkäufen oder beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln bekommen und können damit wieder am sozialen Leben teilhaben.


Für Menschen jeden Alters ist es wichtig, soziale Kontakte zu pflegen und in der Freizeit etwas zu unternehmen. Ist dies aufgrund von behinderungsbedingten Defiziten nicht möglich, stehen Freizeitassistenten zur Verfügung, die die Eingliederung in das Sozialleben unterstützen.


Welche Leistungen werden über das Persönliche Budget finanziert


Nicht alle Leistungen können über das Persönliche Budget finanziert werden. Voraussetzungen für das Persönliche Budget sind:


Es muss sich um alltägliche und wiederkehrende Bedarfe handeln, die mit dem Budget finanziert werden.


Die Hilfebedarfe werden über Geldleistungen oder Gutscheine finanziert.


Mit dem Persönlichen Budget können Dienstleistungen aus folgenden Bereichen bezahlt werden.



    Hilfe zur Pflege

    Leistungen der Krankenbehandlung

    Leistungen zur Rehabilitation

    Teilhabe am Arbeitsleben

    Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben

    Wohnen und Haushalt


Hier einige Beispiele für Dienstleistungen, welche mit dem Persönlichen Budget bezahlt werden können. Es handelt sich hier nur um einen kleinen Auszug. Eine vollständige Auflistung der Leistungen ist schon deshalb nicht möglich, da die Leistungen individuell und auf den persönlichen Bedarf genehmigt werden.


    24h-Betreuung

    Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen

    Unterstützung bei der Beantragung eines


bedarfsgerechten/behindertengerechten KFZs um den Arbeitsplatz erreichen zu können


    Betreutes Wohnen

    Betreuung von Komapatienten

    Blindenführhund

    Dolmetscher für gehörlose Menschen (Gebärdendolmetscher)

    Fahrdienste

    Freizeitgestaltung (Kino- oder Theaterbesuche)

    Hilfe bei der Körperpflege

    Hilfe im Haushalt (Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen)

    Intensivpflegebetreuung / Heimbeatmung

    Mobilisierung

    Rehaleistungen

    Tages- und Nachtpflege

    Technische Arbeitshilfen

    Teilhabe bei Arbeit und Ausbildung (Kindergarten-, Schul-, Uni- und   Ausbildungsbegleitung sowie Unterstützung am Arbeitsplatz)

    Unterstützte Beschäftigung

    Urlaubsbegleitung

    Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel


Dürfen auch Familienmitglieder vom Persönlichen Budget bezahlt werden


Der Vorteil des Persönlichen Budgets (PB) ist, dass der Budgetnehmer seine Assistenten selbst auswählen kann. Wenn gute Freunde oder ein Verwandter die Assistenz übernehmen möchte, ist dies durchaus möglich.


Allerdings muss im Verwandtschaftskreis die Beistandspflicht beachtet werden. Folgende Personen unterliegen der Beistandspflicht und können daher nicht über das Persönliche Budget bezahlt werden:


    Kinder, die ein Elternteil pflegen

    Eltern, die ihr Kind pflegen

    Die Pflege von Ehepartnern.


Deshalb gilt: Wenn Verwandte ab dem 2. Verwandtschaftsgrad als Assistenten eingestellt werden, können auch diese vom Persönlichen Budget bezahlt werden.


Wird das Persönliche Budget vom Sozialamt bezahlt, ist es nur in Ausnahmefällen möglich, dass Familienmitglieder über das PB bezahlt werden. Dies ist jeweils Gegenstand einer Einzelfallprüfung.


Welche Vorteile und Nachteile hat das Persönliche Budget


Wenn Sie sich für das Persönliche Budget entscheiden, hat dies Vorteile und Nachteile. Deshalb müssen Sie wissen, was Ihnen wichtig ist und ob Sie auch die Nachteile in Kauf nehmen möchten.


Vorteile


Zu den Vorteilen zählt, dass Sie


selbst entscheiden können, wieviel und welche Assistenzleistungen Sie von wem in Anspruch nehmen. Möchten Sie einen Pflegedienst beauftragen oder stellen Sie lieber eine persönliche Assistenz oder auch mal Honorarkräfte für Ihre Betreuung ein,


frei entscheiden können, zu welchen Zeiten Sie Hilfe bekommen. Ein Pflegedienst hat meist feste Zeiten, an denen er zu Ihnen kommt. Haben Sie Assistenten können Sie frei entscheiden, ob Sie morgen ausschlafen wollen und erst relativ spät Hilfe benötigen oder ob Sie schon um 5.00 Uhr aufstehen weil Sie gemeinsam mit Ihrem Assistenten einen Ausflug unternehmen möchten,


mit dem von Ihnen ausgesuchten und eingestellten Personal arbeiten und nicht auf einen ständigen Personalwechsel eines externen Anbieters angewiesen sind,


Personal einstellen können, das zu Ihnen passt, wo Sie wissen, dass Sie auf einer Wellenlänge sind,


die Hilfen selbst mit dem zur Verfügung gestellten Persönlichen Budget bezahlen. Damit übernehmen Sie mehr Selbstbestimmung und Verantwortung für sich selbst,


durch das Persönliche Budget mehr Lebensqualität erlangen, weil Sie freier und unabhängiger über Ihre persönlichen Belange entscheiden können.


Nachteile


Das Persönliche Budget ist mit einem viel höheren Zeitaufwand und sehr viel Fachwissen verbunden.


Deshalb gibt es Dienstleistungsunternehmen, die die administrative Abwicklung des Persönlichen Budgets übernehmen aber auch bei der Auswahl des Personals unterstützend mitwirken. Dies bringt zum einen viel Erleichterung für den Budgetnehmer und zum anderen die Sicherheit, dass alles korrekt abgewickelt wird.


Mehr über diese Dienstleistungsunternehmen lesen Sie im Abschnitt „Wer hilft bei der Antragstellung und Abwicklung des Persönlichen Budgets“.


Will man alles selbst verwalten, muss man sich in rechtlichen Dingen gut auskennen. Zu den Nachteilen gehört dann, dass Sie einen höheren Verwaltungsaufwand haben, weil Sie


    qualifizierte Assistenten selbst suchen und einstellen müssen,

    die Dienst- und Urlaubsplanung selbst erstellen müssen,

    die Gehaltsabrechnung mit den Lohnnebenkosten selbst durchführen müssen,

    Verantwortung für Ihre Assistenten übernehmen müssen,

    Ihr Budget planen und verwalten müssen.

    nachweisen müssen, wie Sie die bereitgestellten finanziellen Mittel des Persönlichen Budgets verwendet haben.


Wie hoch sind die Leistungen des Persönlichen Budgets


Das ist ganz unterschiedlich, da die Leistungen individuell gewährt werden. Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse und keine Krankheit oder Behinderung gleicht der anderen. Deshalb wird jede Person einzeln und individuell betrachtet und dementsprechend das Budget festgelegt. Prinzipiell muss jedoch beachtet werden, dass das Persönliche Budget jeweils nicht höher als eine Sachleistung sein kann.


Reicht das gewährte Budget nicht mehr aus, muss nachverhandelt werden.


Wie hoch ist die Eigenbeteiligung an den Leistungen des Persönlichen Budgets


Leistungen für das Persönliche Budget, welche von der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Unfallversicherung, der Pflegeversicherung oder der Agentur für Arbeit erbracht werden, sind unabhängig vom Einkommen.


Ebenso sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht von einem Einkommen abhängig, hier muss der Budgetnehmer jedoch die regulären gesetzlichen Zuzahlungen leisten (Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel usw.).


Bei Leistungen aus der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe usw.) darf der Budgetnehmer ein maximales Vermögen in Höhe von 2.600 Euro haben.


Für Personen, die Leistungen zum Persönlichen Budget vom Sozialamt erhalten, heißt das, dass sie nie mehr als 2.600 Euro persönliches Vermögen haben können. Auch das Vermögen des Partners wird mit in die Berechnung einbezogen.


Wie wird das Persönliche Budget beantragt


Ich möchte auf die Beantragung des Persönlichen Budgets nur ganz knapp eingehen, um einen kurzen Überblick zu geben.


Selbstverständlich kann jeder den Antrag für das Persönliche Budget selbst stellen. Allerdings empfehle ich, Servicestellen oder Beratungsfirmen (welche über das Persönliche Budget bezahlt werden) in Anspruch zu nehmen. Dort kennt man sich aus und weiß, welche Hilfen sinnvoll sein können. Außerdem beraten die Mitarbeiter ausführlich darüber, welche Hilfen möglich sind, wer der entsprechende Leistungsträger ist uvm.


In einem Gespräch findet eine Bedarfsfeststellung statt. Gemeinsam werden dann die Wünsche und Vorstellungen des Antragstellers erörtert, zusammengefasst und schriftlich formuliert.


Danach muss mit dem zuständigen Leistungsträger ein Beratungsgespräch vereinbart werden, indem alle Hilfebedarfe in einer Zielvereinbarung festgeschrieben werden.


Sobald alle Einzelheiten geklärt sind, erhält der Antragsteller einen Bescheid über das Persönliche Budget. In diesem Bescheid sind alle Leistungen aufgeführt, die die Vertragspartner zu erbringen haben. Ist der Antragsteller mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann er einen Widerspruch einlegen.



Wer darf ein Persönliches Budget beantragen


Jeder Mensch mit einer Behinderung kann das Persönliche Budget für sich selbst beantragen. Eltern können auch für ihre Kinder ein Persönliches Budget beantragen.


Wer ein Persönliches Budget beantragt, muss dieses nicht selbst verwalten können. Er kann für die Verwaltung des Persönlichen Budgets auch Hilfe beantragen.


Die Beantragung des Persönlichen Budgets hat nichts mit dem Alter zu tun.


Außerdem kann niemand dazu gezwungen werden, das Persönliche Budget in Anspruch zu nehmen. Der Mensch mit Behinderung hat das freie Wahlrecht.




Wo wird der Antrag auf das Persönliche Budget gestellt


Die Frage, wo das Persönliche Budget beantragt wird, muss etwas umfassender erläutert werden, da es unterschiedliche Leistungsträger gibt.


Je nachdem welche Hilfe benötigt wird, ist ein anderer Leistungsträger zuständig. Häufig sind auch mehrere Leistungsträger zuständig. Man spricht dann von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget.


Prinzipiell gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:


Entweder wird der Antrag über einen Rehabilitationsträger gestellt. Adressen dazu finden Sie hier. Oder der Antrag wird direkt beim zuständigen Leistungsträger eingereicht.


Hinzu kommt, dass oftmals nicht nur ein einziger Leistungsträger zuständig ist. Um zu vermeiden, dass der Antragsteller von einem Amt zum anderen weitergeschoben wird, ist immer nur ein Amt zuständig.


Folgende Leistungsträger können für ein Persönliches Budget in Frage kommen:


   Agentur für Arbeit

   Alterssicherung der Landwirte

   Gesetzliche Krankenkasse

   Gesetzliche Rentenversicherung

   Gesetzliche Unfallversicherung

   Integrationsamt

   Jugendhilfe

   Kriegsopferversorgung / Kriegsopferfürsorge

   Pflegekasse

   Sozialhilfe (hier mit inbegriffen auch die Hilfe zur Pflege)


Wer hilft bei der Antragstellung und Abwicklung des Persönlichen Budgets


Da das Persönliche Budget eine recht umfassende Thematik ist, macht es Sinn, fachmännische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Adressen der Rehabilitationsträger finden Sie hier.


Außerdem gibt es Beratungs- und Abwicklungsfirmen, sogenannte Hilfsdienste bzw. Budgetassistenzen oder Budgetbegleiter,  die den Budgetnehmern umfassend und in allen Bereichen weiterhelfen. Aufgabe der Budgetbegleiter ist es, sämtliche Aufgaben in Absprache mit dem Mandanten zu übernehmen bzw. Leistungen zu erbringen.


Zu deren Assistenzplanung gehören folgende Aufgaben:


    Ein gemeinsames Erstgespräch vor Ort

    Genaue Analyse des Hilfebedarfs anhand der Wünsche und Erfordernisse des Budgetnehmers

    Kalkulation des benötigten Persönlichen Budgets

    Antragstellung an den Leistungsträger

    Abschluss aller notwendigen Verträge in Abstimmung mit dem Mandanten

    Unterstützung bei der Personalsuche

    Unterstützung bei der Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen

    Unterstützung bei der Überbrückung von kurzfristigem Personalausfall

    Unterstützung bei der Unterweisung des Personals

    Helfende Anlaufstelle bei Problemen mit Mitarbeitern

    Abwicklung der Lohnabrechnungen


Die Kosten für solche Hilfsdienste werden in das Persönliche Budget mit einkalkuliert und vom Leistungsträger übernommen. Somit muss der Mensch mit Handicap nicht für diese Kosten selbst aufkommen.


Außerdem können Sie sich auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wenden.


Muss zwingend eine Budgetassistenz zwischengeschaltet werden


Es steht jedem Betroffenen frei, ob er alles selbst abwickeln möchte, oder ob er sich professionelle Hilfe nimmt. Von den Leistungen, die die Budgetbegleiter anbieten, können auch nur einzelne Bausteine in Anspruch genommen werden, ganz so, wie es für den Antragsteller passend ist.


Die Beratungsfirmen kennen sich jedoch mit den Gesetzen rund um das Persönliche Budget sehr gut aus. Sie wissen, welche Hilfen miteinander verrechnet werden können und welche nicht. Sie können auch überprüfen, ob die Leistungsträger richtig abgerechnet haben.


Auch die Abwicklung der Gehaltszahlungen und Sozialabgaben ist nicht ganz einfach. Es ist auch durchaus möglich, nur anfänglich Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um dann sukzessive selbstverantwortlich die Aufgaben zu übernehmen.


Wann werden die Gelder für das Persönliche Budget ausbezahlt


In der Regel erhält der Budgetnehmer am Anfang des Monats das ausgehandelte Budget, um damit die laufenden Rechnungen des Monats bezahlen zu können.


Fragen zum Persönlichen Budget


Die Firma ARTANS Pflegedienst hat sich bereit erklärt, auftretende Fragen zum Thema Persönliches Budget gerne zu beantworten.


Rechtliches


Das Persönliche Budget ist im § 17 SGB IX (Sozialgesetzbuch) geregelt.